Schutzfristen oder Sperrfristen sind Fristen, die regeln, ab wann Dokumente öffentlich einsehbar sind. Akten sind, nachdem sie geschlossen worden sind, für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Sobald dieser vorbei ist, können sie von Personen mit berechtigtem Interesse genutzt werden.
Die Fristen sind unterschiedlich lange. Je nachdem, ob es sich um allgemeine Akten handelt oder etwa um Akten mit personenbezogenem Inhalt. In letzterem Fall gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen.
In Baden-Württemberg lauten sie in der Regel: 90 Jahre nach Geburt oder 10 Jahre nach dem Tod.
Diese Regel ist aber gar nicht so eindeutig, wie sie erscheint. Denn, was ist in Fällen, bei denen die Akte zu dem Zeitpunkt, als die Person 90 Jahre alt war, noch gar nicht oder gerade erst geschlossen wurde. Sind die Akten dann sofort benutzbar?

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